Niemand plant den Dienstag, an dem er nicht mehr selbst ans Telefon geht. Was dein Partner in der ersten Stunde, der ersten Woche und dem ersten Monat können muss, und was ihr dafür an einem Abend klärt.
Kurz gesagt
- Für einen Notfall im Krankenhaus reicht niemandem die bloße Beziehung. Verheiratete haben ein begrenztes Notvertretungsrecht, Unverheiratete gar keins.
- Für Konto und Miete hilft auch die Ehe nicht. Dafür braucht es Vollmachten, am besten direkt bei der Bank.
- Eine Vorsorgevollmacht kostet mit offizieller Vorlage kaum etwas und braucht in der Regel keinen Notar.
- Oft scheitert es an etwas Banalem: Der andere weiß nicht, was es gibt und wo es liegt.
- Eine Stunde Gespräch ersetzt keine Vollmacht, aber ohne dieses Gespräch nützt dir die Vollmacht wenig.
Stell dir einen ganz normalen Dienstag vor. Du fährst morgens los, und um elf ruft ein Krankenhaus bei deiner Partnerin oder deinem Partner an. Das Beispiel ist ausgedacht, seine Fragen sind es nicht: Wer darf hier etwas entscheiden? Wer erfährt überhaupt etwas? Wer zahlt am Ersten die Miete, wenn du sie von Hand überweist oder dein Konto leerläuft und niemand sonst dort hineinkommt? Und wer sagt deinem Arbeitgeber Bescheid, dessen Nummer in deinem gesperrten Handy steht?
Die meisten Menschen in Deutschland haben darauf keine Antwort, die vor einem Gericht oder einer Bank bestehen würde. In einer Allensbach-Umfrage von 2024 hatten unter den Unter-50-Jährigen nur 12 Prozent eine Vorsorgevollmacht, 14 Prozent eine Patientenverfügung und 2 Prozent alle drei Kerndokumente einschließlich Testament. Das ist verständlich, denn mit 38 fühlt sich das Thema an wie etwas für andere Leute. Nur richtet sich ein Unfall ungern nach dem Alter, und anders als beim Testament geht es hier um die Zeit, in der du lebst und bloß nicht zur Verfügung stehst.
Wer darf was? Die Lage in vier Feldern
Die verbreitetste Annahme lautet, dass Ehepartner oder Kinder im Notfall schon entscheiden dürfen. Die Verbraucherzentrale nennt das ausdrücklich einen Irrtum, und seit 2023 ist er nur noch teilweise einer. Damals kam das Notvertretungsrecht für Ehegatten dazu, das aber enger ist, als sein Ruf vermuten lässt.
| Ohne Vorsorge | Gesundheit | Konto, Miete, sonstige Verträge |
|---|---|---|
| Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft | Notvertretung nach § 1358 BGB, begrenzt auf höchstens sechs Monate | Nicht erfasst |
| Unverheiratet | Kein Vertretungsrecht, Auskunft im Ermessen der Ärzte | Kein Zugriff auf fremde Konten |
| Eltern volljähriger Kinder, erwachsene Kinder, Geschwister | Kein Vertretungsrecht | Kein Vertretungsrecht |
Ein Ehegatte darf, wenn sein Partner wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht selbst entscheiden kann, in Untersuchungen und Behandlungen einwilligen, Krankenhausverträge schließen und sich aufklären lassen. Eine Ärztin oder ein Arzt muss die Voraussetzungen schriftlich bestätigen. Nach den Hinweisen des Justizministeriums endet das spätestens sechs Monate nach dem ärztlich festgestellten Zeitpunkt, für Getrenntlebende gilt es nicht und für Lebensgefährten ausdrücklich auch nicht. Es gilt auch dann nicht, wenn bekannt ist, dass du das ablehnst oder jemand anderem eine Vollmacht gegeben hast, oder wenn schon ein Betreuer zuständig ist. Maßstab bleiben deine Wünsche und eine vorhandene Patientenverfügung. Wer die Notvertretung nicht will, kann das im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen. Bei der Vermögenssorge darf der Ehegatte laut bayerischem Justizministerium ebenfalls nicht vertreten. Wer also glaubt, die Heiratsurkunde sei eine Generalvollmacht, hat sie vermutlich nicht gelesen.
Akut musst du dir um die Behandlung selbst keine Sorgen machen. Unaufschiebbare Maßnahmen dürfen auch ohne Einwilligung erfolgen, wenn sie deinem mutmaßlichen Willen entsprechen. Niemand lässt dich in der Notaufnahme liegen, weil eine Unterschrift fehlt. Das Problem beginnt danach, bei allem, was warten kann, aber entschieden werden muss.
Ohne Vollmacht bleibt dann oft nur die rechtliche Betreuung, die das Betreuungsgericht anordnet. Das ist ein kostenpflichtiges Verfahren mit Gutachten, in dem eben das Gericht bestimmt. Es folgt deinem Wunsch, außer die Person ist ungeeignet, und schaut sonst auf familiäre Beziehungen und persönliche Bindungen. In dringenden Fällen kann es einen vorläufigen Betreuer bestellen. Wie lange das reguläre Verfahren dauert, dazu habe ich keine belastbare Zahl gefunden, also nenne ich auch keine.
Die erste Stunde: Auskunft und Papier
Dein Partner muss in der ersten Stunde vor allem eins: an die Unterlagen kommen und mit den Ärzten reden dürfen. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen. Ist jemand bewusstlos, gehen Ärzte laut Haftpflichtversicherer HDI in der Regel von einer mutmaßlichen Einwilligung aus, sie dürfen informieren, müssen aber nicht. Unverheiratete haben laut ERGO-Rechtsportal kein automatisches Auskunftsrecht. In der Praxis wird eine Klinik mit dem Lebensgefährten oft sprechen, aber auf „oft“ möchte man an diesem Tag nicht angewiesen sein.
Mit einer Vorsorgevollmacht, die Gesundheitsfragen ausdrücklich umfasst, ändert sich das. Wichtig ist nur, dass dein Partner das Original vorlegen kann. Eine Vollmacht im Bankschließfach, an das nur du herankommst, ist ein gelungener Witz, aber ein schlechter Plan. Dazu gehört ein kleines Notfallkärtchen im Portemonnaie, das sagt, wen man anrufen soll und wo die Dokumente liegen. Die Verbraucherzentrale bietet eins zum Ausdrucken an.
Für diese erste Stunde sollte dein Partner wissen: Wo liegen Vollmacht und Patientenverfügung? Welche Medikamente nimmst du, welche Allergien hast du, wer ist deine Hausarztpraxis? Und wo liegt verschlossen der Umschlag mit dem Entsperrcode deines Handys? Wenn ihr Kinder habt, kommt die Frage dazu, wer sie heute abholt, und die verträgt keinen Aufschub.
Die erste Woche: Bescheid sagen
Jetzt beginnt der Teil, den kein Rechtsratgeber beschreibt, weil er so banal ist. Der Arbeitgeber muss unverzüglich von der Arbeitsunfähigkeit erfahren, und die elektronische Krankschreibung ersetzt diese Meldung nicht. Dein Partner sollte also wissen, wen er anruft, und zwar mit Namen und einer Nummer, die nicht nur in deinem Handy steht.
Habt ihr gemeinsame Kinder und seid unverheiratet, lohnt ein Blick auf die Sorge. Sind beide sorgeberechtigt, übt beim Ausfall eines Elternteils der andere die Sorge allein aus. Hat ohne Sorgeerklärung die Mutter die Sorge allein und fällt sie aus, geht sie nicht automatisch über, dann muss das Familiengericht entscheiden. Die oft empfohlene Sorgerechtsverfügung hilft hier nicht weiter, denn sie benennt einen Vormund für den Todesfall. Habt ihr eine Patchwork-Situation oder keine Sorgeerklärung, klär das früh beim Jugendamt.
Wer ein Tier zu Hause hat, sollte daran denken, dass es von alldem nichts weiß. Das Land Baden-Württemberg rät zu einer Karte im Geldbeutel, die auf das Tier und eine Kontaktperson hinweist.
Der erste Monat: Geld
Beim Geld wird es ernst, denn die Miete interessiert sich nicht für deine Krankenakte. Sie bleibt geschuldet, und wer an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist, riskiert die fristlose Kündigung, ebenso bei zwei Monatsmieten über längere Zeit. Daueraufträge sind deshalb Vorsorge, die nichts kostet. Ein gemeinsames Oder-Konto für die laufenden Kosten löst vieles, weil dort jeder allein verfügen kann, nur haftet dann auch jeder.
Für alles andere braucht es eine Vollmacht, und hier gehen Recht und Praxis auseinander. Banken müssen eine wirksame Vorsorgevollmacht nach Ansicht des bayerischen Justizministeriums und mehrerer Instanzgerichte grundsätzlich anerkennen. Stiftung Warentest schreibt dagegen, dass jede Bank ihr eigenes Formular nutzt und eine umfassende Vorsorgevollmacht meist nicht akzeptiert, auch weil sie haftet, wenn sich die Vollmacht als unwirksam erweist. Du möchtest nicht derjenige sein, der das im Ernstfall vor Gericht klärt. Deshalb gilt: Geht zusammen zur Bank oder nutzt deren Verfahren, solange beide noch unterschreiben können. Von 48 Banken, die Finanztest geantwortet haben, boten 38 eine Vollmacht ab Unterschrift und über den Tod hinaus an.
Beim Depot ist es noch dünner. Nur 10 von 19 Anbietern im Finanztip-Vergleich akzeptieren eine Vorsorgevollmacht, Trade Republic hatte im März 2026 kein eigenes Vollmachtsformular, Scalable nur eins ab Tod. Wer sein Erspartes dort liegen hat, sollte das heute prüfen, denn Anbieter ändern so etwas. Das Depot läuft ohne dich zwar weiter, nur eben unerreichbar, und das ist für die Miete ein schwacher Trost.
Eure Passwörter teilt ihr dagegen besser nicht einfach, schon weil die Verbraucherzentrale beim Onlinebanking vor Problemen mit geteilten Zugängen warnt. Trenne deshalb zwei Dinge: Zugang zu Pflichten und Zugang zu allem. Laut Bitkom wollen 60 Prozent nicht, dass nach ihrem Tod jemand auf ihre digitalen Inhalte zugreift, und das ist auch unter Liebenden keine Schande. Dein Partner muss das Vermieterkonto finden, nicht deine Chatverläufe lesen.
Ein Abend zu zweit: die Fragen
Plant dafür eine Stunde ein, stellt das Handy weg und geht diese Fragen durch:
- Was wäre, wenn einer von uns vier Wochen ausfällt? Was bleibt dann liegen?
- Wer entscheidet für mich, und weiß die Person das? Wer vertritt sie, wenn sie selbst nicht kann?
- Welche Konten, Verträge und laufenden Zahlungen gibt es, und von welchem Konto gehen sie ab?
- Wen muss man anrufen, und wo steht die Nummer außerhalb des Handys?
- Wo liegen die Papiere, und wer kommt da heran?
- Was soll im Fall der Fälle niemand lesen?
Danach bleiben drei Aufgaben, und keine davon dauert lange. Füllt die offizielle Vorlage des Justizministeriums oder das Online-Dokument der Verbraucherzentralen für eine Vorsorgevollmacht aus. Sie braucht grundsätzlich keinen Notar, muss aber bestimmte Dinge wie schwerwiegende ärztliche Maßnahmen ausdrücklich nennen, und bei Immobilien, größerem Vermögen oder Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit ist Beurkundung oder Rat sinnvoll. Geht wegen der Vollmachten zur Bank. Und stellt die Miete auf Dauerauftrag um und klärt, wer das Konto auffüllen kann.
Wenn du möchtest, kannst du die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen. Das kostet seit dem 1. Oktober 2026 online einmalig 24 Euro per Lastschrift, mit einer Vertrauensperson. Per Überweisung oder Post wird es etwas teurer. Das Register informiert deine Vertrauensperson nicht mehr selbst, du musst es ihr also sagen. Vor allem aber ersetzt es kein Gespräch.
Der Ausfallplan für euren Haushalt
Die Fragen von oben, zum Ausfüllen: Wer entscheidet, wen ruft man an, wo liegt was, was läuft weiter. Wenige Seiten auf Papier, damit sie auch funktionieren, wenn dein Handy es nicht tut.
Was das nicht regelt
Dieser Text handelt von dem Fall, dass du lebst und ausfällst. Für den Todesfall gelten andere Regeln, etwa beim Erbschein. Eine Vollmacht über den Tod hinaus kann helfen, Erben können sie aber widerrufen. Die Papiere selbst sammelst du am besten im Notfallordner, und falls der Ausfall nicht dich betrifft, sondern den Strom im ganzen Viertel, geht es bei drei Tagen ohne Strom weiter.
Einen Fehler sollte man nicht machen: eine Vollmacht als Beziehungsbeweis zu vergeben. Laut Stiftung Warentest gibt es kaum Schutzmechanismen gegen Missbrauch. Bevollmächtige nur jemanden, dem du wirklich vertraust, und sprich bei größeren Vermögen oder komplizierten Familien mit einem Notar oder Anwalt.
Häufige Fragen
Darf mein Partner im Krankenhaus für mich entscheiden?
Verheiratete in Gesundheitsfragen für höchstens sechs Monate, wenn du selbst nicht kannst und nichts dagegen spricht, etwa eine Vollmacht für jemand anderen. Unverheiratete brauchen eine Vorsorgevollmacht.
Kommt mein Mann an mein Konto, wenn ich im Koma liege?
Nicht über das Notvertretungsrecht. Er braucht eine Vollmacht oder Mitinhaberschaft am Konto, sonst bleibt eine rechtliche Betreuung.
Braucht eine Vorsorgevollmacht einen Notar?
Grundsätzlich nicht. Bei Immobiliengeschäften braucht sie mindestens eine öffentliche Beglaubigung, für Darlehensverträge und Unternehmensanteile laut Verbraucherzentrale eine Beurkundung. Die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde kostet in der Regel 10 Euro, wirkt aber nur bis zum Tod.
Quellen
- § 1358 BGB, Fassung seit 1. Januar 2023
- BMJ, Bundesärztekammer, DKG: Hinweise zum Ehegattennotvertretungsrecht, August 2022
- Bayerisches Justizministerium: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter, Stand Januar 2023
- Verbraucherzentrale: Vorsorgevollmacht, Stand 21. September 2026
- Verbraucherzentrale Hamburg: Das Notvertretungsrecht für Ehepaare, Stand 21. Februar 2025
- Verbraucherzentrale: Betreuungsverfügung, Stand 30. September 2026
- § 630d BGB, § 1814 BGB, § 1816 BGB, § 1678 BGB, § 1782 BGB, § 537 BGB, § 543 BGB, § 569 BGB, § 5 EntgFG, § 7 BtOG
- HDI: Die ärztliche Schweigepflicht, 16. Oktober 2025
- anwalt.org: Schweigepflichtsentbindung, 16. Juli 2026
- ERGO Rechtsportal: Arztgeheimnis bei Eheleuten
- Stiftung Warentest: Bankvollmacht, Finanztest 12/2024
- Finanztip: Wann eine Vorsorgevollmacht beim Depot nicht genug ist, 12. März 2026
- Sparkasse: Gemeinschaftskonto
- Haus & Grund: Kündigung wegen Zahlungsverzugs
- cash-online: Pflichten bei Krankschreibung, 29. September 2026
- Deutsche Bank/Allensbach: Erben und Vererben 2024, n = 1.086
- Bitkom: Digitales Erbe, Oktober 2025
- Verbraucherzentrale: Digitaler Nachlass
- Zentrales Vorsorgeregister: Kosten und Gebührensatzung ab 1. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale Hamburg: Notfallkärtchen, 2025
- Land Baden-Württemberg: Haustier-Notfallkarten
- Stiftung Warentest: Vollmachtmissbrauch, 2025
